AGB

POLESTUDIO SCHWANENSTADT

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für Verträge zwischen dem Polestudio Schwanenstadt und dem Kunden geschlossen werde. Die AGB sind für sowohl für die Abonnenten des Polestudios als auch in Räumlichkeiten des Studios einsehbar.

2. Anmeldungen zu den Kursen/ Vertragsschluss

2.1 Für die Anmeldung zu einem Kurs muss der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB)des Polestudios akzeptieren. Mit Absenden des Anmeldeformulars (Mail,SMS, WhatsApp)werden diese AGB ausdrücklich zur Kenntnis genommen und als bindend anerkannt. Gleiches gilt im Rahmender geschlossenen Verträge in Papierform, deren Bestandteil die AGB sind.2.2Eine gesonderte Annahmeerklärung durch das Polestudio ist nicht erforderlich.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Gegenstand des Vertrages zwischen Polestudio Schwanenstadt und Kunden ist die Erbringung den Dienstleistungen des Polestudios gemäß den Beschreibungen und dargelegten Inhalten des gebuchten Kurses. 3.2 Der Vertrag kommt zustande mit: Polestudio Schwanenstadt, Catalina HuemerKraims 2/2 4863 Seewalchen.

4. Kurse

4.1 Kurse für Anfänger und Fortgeschrittene. Nach Anmeldung ist das Honorar zur 1. Unterrichtsstunde in voller Höhe zu entrichten. Honorar-Rückzahlung sind leider nicht möglich. Die Anmeldung ist nicht übertragbar.4.2 Aufgrund der Verfügbarkeit unserer Trainer-Mitgliedsanzahl einer Gruppe, kann sich der Stundenplan und die Zeiten ändern. Polestudio Schwanenstadt erfüllt dennoch den Vertragsgegenstand siehe 4.3 ,,Ausfälle Studio’’ ein Kündigungsgrund ist damit ausgeschlossen. 4.3 Ausfälle Studio- Bei Ausfall des Unterrichtsbetriebes aus Gründen, welche Polestudio Schwanenstadt nicht zu verantworten hat, besteht kein Anspruch auf Beitragsrückzahlung. Die ausgefallenen Stunden können in diesen Fall, ohne den Rahmenvertrag zu ändern, an die reguläre Vertragslaufzeit angehangen werden, soweit diese Kurse zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

5. Kündigung

5.1 Die Teilnahme an einem unbefristeten Kurs kann per Brief oder E-Mail gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate und ist zu Monatsletzten möglich.

6. Ferien und Feiertagsregelung

6.1 An gesetzlichen Feiertagen finden keine Kurse statt. Betriebsferien des Polestudios betragen 2 Wochen jährlich und haben kein Einfluss auf den Vertragsbeginn bzw. das Vertragsende.

7. Rücktritt/ Absage/ Übertragung von Stunden

7.1 Ein kostenfreier Wiederruf von dem geschlossenen Vertrag ist nicht möglich.
7.2 Sollte die Zusammensetzung der angemeldeten Kursteilnehmer im Verhältnis von Frauen und Männern unausgewogen sein, besteht- außer bei Singlekursen-kein Rücktrittsrecht des Kunden.7.3 Sollte dem Kunden die Teilnahme an dem Kurs oder Einzelstunden aus zwingenden gesundheitlichen Gründen nicht oder nicht bis zu Ende möglich sein, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Kursgebühr und/oder auf Teilnahme an anderen Kursen des Polestudios. Dies gilt auch für andere Gründe, die in der Person des Kunden begründet sind, wie z.B. geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen, Urlaub oder fehlende Kinderbetreuung.7.4 Eine Rückzahlung für versäumte Stunden kann nicht erfolgen. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.7.5 Bei Nichtteilnahme an einem unbefristeten Kurs durch Krankheit(ab 3 Monaten)kann der Vertrag, aber unter einem ärztlichen Atteste in Absprache mit Polestudio Schwanenstadt-zunächst für maximal 3 Monate ausgesetzt werden. Das Aussetzten eines Vertrages hat keinen Einfluss auf die Kündigungsfrist. Die ausgesetzte Zeit wird am Ende des Vertrages angehängt. 7.5 Der gebuchte Kurs kann, ist nicht auf dritte Person übertragbar.

8. Zahlungsbedinungen

8.1 Die Kursgebühren sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen, sind in Euro angegeben und verstehen sich pro Person inkl. MwSt.8.2 Der Kunde hat die Kursgebühr gemäß den von dem Polestudio angeboten Zahlungsarten im Voraus zu entrichten. Folgende Zahlungsarten werden angeboten:* Banklastschrift SEPA. Die vollständige Kursgebühr wird mit der Anmeldung fällig und ist am ersten Tag des Kurses fällig. Sollte der Kursbetrag bei Kursbeginn nicht oder nicht vollständig bezahlt sein, ist das Polestudio berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an dem Kurs auszuschließen.8.3 Bei der Anmeldung zu unbefristeten Kurs erfolgt die Abrechnung monatlich und ist jeweils am 1. eines Monats fällig.

9. Haftung

9.1 Die Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendung gegen des Polestudios richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.9.2 Die Haftung des Polestudios istgleich auf welchen Recht gründen –ausgeschlossen, es sein denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit des Polestudios, ihre Mitarbeiter oder Vertreter. Soweit die Haftung des Polestudios ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmer oder Vertreter des Polestudios. Polestudio Schwanenstadt haftet nicht für Selbstüberschätzung.